§ 1 Präambel

Flexcom erstellt maßgeschneiderte Webanwendungen zur Optimierung von Arbeitsprozessen. Alle Abläufe lassen sich dabei online von jedem beliebigen Arbeitsplatz einsehen. Flexcom schafft damit eine Vernetzung beliebig vieler Arbeitsplätze und ermöglicht es jeden Vorgang zu sichern und abzurufen.

§ 2 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.flexcom.de zwischen Flexcom, Herrn Felix Kraneburg, Winterleitenweg 15, 97261 Güntersleben (im Folgenden: Flexcom genannt) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Vertragspartner können nur Unternehmer sein.

c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot/Annahme) zwischen Flexcom und dem Kunden zustande.

d) Vertraulichkeit
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung und -speicherung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.

§ 3 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrages
Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

b) Freistellung
Der Kunde hält Flexcom von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Flexcom geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Technische Voraussetzungen und Berechtigungen
Die Nutzung der von Flexcom angebotenen Dienstleistungen setzt entsprechende kompatible Geräte und Software sowie einen ausreichenden Internetzugang voraus.

d) Schutz der Daten gegen Verlust
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten gegen Verlust zu sichern, bevor er Programme verwendet, die bekannterweise Überschreiben von Daten zur Folge haben.

§ 4 Nutzung

a) Allgemein
Der Kunde verpflichtet sich, die von Flexcom angebotenen Dienste nur im gesetzlich und nach diesen AGB zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des durch die Registrierung eingeräumten Nutzungsrechts. Flexcom wird nach Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung das Nutzerkonto des entsprechenden Nutzers deaktivieren. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

b) Missbräuchliche Nutzung
Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei Urheberrechtsverstößen vor. Zudem liegt eine missbräuchliche Nutzung in der Bereitstellung, Verbreitung oder auf andere Art Nutzbarmachung von illegal erworbenen Daten sowie in der Verbreitung oder Bereitstellung von Daten zu illegalen Zwecken. Insbesondere ist die Nutzung des Flexcom Services

- zum Versenden von Spam,
- zum Senden und Speichern verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,
- zum Senden und Speichern von Viren, Würmern, Trojanern sowie schädlicher Computer Codes, Files, Scripts, Agents oder Programme,
- zum Hochladen von Programmen die geeignet sind den Betrieb von Flexcom zu stören, zu beeinträchtigen oder zu verhindern,
- mit dem Versuch, unauthorisierten Zugang zum Flexcom Service oder zu einzelnen Modulen, Systemen oder Anwendungen zu erhalten oder diesen Dritten zu gewähren

missbräuchlich.

§ 5 Leistungserbringung

a) Teilleistung
Flexcom ist zu Teilleistung berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

b) Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Flexcom nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Flexcom nicht zu vertreten. Sie berechtigen Flexcom dazu, die Leistungserbringung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Flexcom vom Vertrag zurücktreten. Flexcom verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Leistungserbringung
Flexcom ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Flexcom oder von Ihnen zur Vertragserbringung bestimmte Dritte behalten sich das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, wenn dieser Programme oder Software nutzt, das den normalen Betrieb, die Verfügbarkeit oder die Sicherheit des Systems gefährden oder stören. Der Kunde wird über eine Sperrung seines Angebots sofort in Kenntnis gesetzt.

e) Datenzugriff
Es gilt die Datenschutzvereinbarung. Flexcom erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist.

§ 6 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Flexcom eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Flexcom vor, Mahngebühren in Höhe von 3,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Flexcom kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften oder fehlender Kontodeckung entstehen, werden weiter belastet.

c) Datensperrung bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können die Daten des Kunden sofort gesperrt werden. Die Daten werden nach dem Eingang der ausstehenden Zahlung(en) wieder verfügbar gemacht.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Die entgeltliche Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart. Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Soweit das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen Monat. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Flexcom ist bemüht, die Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Flexcom behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Verfügbarkeit wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der Kunde gewährleistet, wobei zeitweilige und vorübergehende Beschränkungen im zumutbaren Rahmen möglich sind (z.B. Serverwartung, technische Störungen).

§ 9 Lizenzvereinbarung

a) Urheberrecht
Von Flexcom entwickelte Software, Programmcodes, Datenbanken und Pläne einschließlich sämtlicher autorisierte Kopien sind geistiges Eigentum Flexcom. Dies gilt auch, soweit das erstellte Projekt auf Vorschläge oder die Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde.

b) Lizenzerteilung
Flexcom wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt er die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Mit Vertragsende erlischt die Lizenzerteilung.

c) Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung Flexcom. Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung, noch der Vertrieb, noch die Vervielfältigung gestattet. Zum Zwecke der Sicherheit und für die Dauer der Lizenzerteilung ist dem Kunden die Anfertigung von Sicherheitskopien gestattet.

d) Updates und Upgrades
Flexcom ist berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.

e) Schadensersatz
Flexcom behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 10 Vertragsstrafe

Der Kunde verpflichtet sich keine rufschädigenden oder unwahren Behauptungen in Bezug auf Flexcom zu verbreiten. Sollte der Kunde entsprechende Behauptungen verbreiten, so verpflichtet sich der Kunde gegenüber Flexcom zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von Flexcom bestimmt, und von dem zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unbenommen. Die Vertragsstrafenzahlung wird nicht auf den Schadenersatz angerechnet.

§ 11 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Flexcom übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsweisen der Software in vom Lizenznehmer verwendeten unpassenden Betriebssystemen. Der Lizenznehmer ist selbst verpflichtet, seine Daten gegen eventuelle Beschädigung durch Downloads oder Softwareveränderungen zu sichern.

b) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Software zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel leistet Flexcom nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet Flexcom nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neubereitstellung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person bzw. mit Übermittlung an den Kunden über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

d) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 12 Haftung

a) Haftungsausschluss
Flexcom sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Flexcom im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Besonderer Haftungsausschluss
Für die fehlerhafte Anpassung durch den Kunden trägt Flexcom keine Verantwortung. Dementsprechend haftet Flexcom nicht für die Gestaltung der Standardeinstellungen, die der Kunde ergänzt oder anpasst.

d) Betriebsunterbrüche
Flexcom übernimmt keine Haftung für zumutbare Betriebsunterbrechungen, die zur Behebung von Störungen, zu Wartungsarbeiten, zur Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken notwendig sind.

e) Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, Flexcom auf Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung der Software, Datenbanken oder Webseiten und ihrer Inhalte des Kunden beruhen. Der Kunde unterstützt Flexcom bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Flexcom durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht. Desweiteren ist dem Kunden bekannt, dass auf dem System hinterlegte Inhalte jederzeit, aus technischer Sicht, von Flexcom eingesehen werden können. Bei der Übertragung besteht die theoretische Möglichkeit, dass Daten von Dritten eingesehen werden können.

f) Dritte
Flexcom ist nicht für Leistungen und Dienste, die sich außerhalb seines Einflussbereiches befinden verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Flexcom in Güntersleben vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.